GfG-Mütterpflege
Mütterpflege - "mothering the mother"
Was kann ich als GfG-Mütterpflegerin für dich tun?
Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig, richten sich im Grundsatz aber immer nach dem, was du als (junge) Mutter brauchst, so dass du dich erholen und ggf. in deine neue Rolle einfinden kannst. Beispiele sind:
- Hilfe im Haushalt
- Betreuung des Säuglings oder der Geschwisterkinder
- Entspannungsmassagen
- Kochen und Backen
- Begleitung zu Terminen
- Alltagsorganisation
Wie bekommst du die Hilfe und was kostet es?
Wenn eine medizinische Indikation in der Schwangerschaft, nach der Geburt oder auch später, zB. aufgrund einer Erkrankung vorliegen sollte, kannst du einen Antrag auf Haushaltshilfe bei deiner Krankenkasse stellen. Wichtig ist, dass niemand anders im Haushalt anwesend ist, der dich und/oder die Kinder versorgen kann. Je nach Zeitpunkt und Situation, ist die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe zuzahlungsbefreit (§ 24h SGB V) oder die Krankenkasse erhebt eine Zuzahlung (§ 38 SGB V). Mögliche medizinische Indikationen sind zB.
- starke Schwangerschaftübelkeit
- vorzeitige Wehen oder Blutungen
- körperliche Einschränkungen
- Geburtsverletzungen
- (postpartale) Depression
- akute Belastungsreaktion aufgrund zB. eines High-Need Babys, Zwillingen/Drillingen, Alleinerziehende
- rezidivierende Mastitis
- Schwere (auch psychische) Erkrankungen, Unfälle, Krankenhausaufenthalte
Bei privaten Krankenkassen ist es sehr unterschiedlich, ob eine Mütterpflegerin übernommen wird. Falls dies nicht der Fall ist oder du dir ohne das Vorliegen einer Indikation eine Mütterpflegerin zur Unterstützung wünscht, besteht immer auch die Möglichkeit dies mit mir direkt abzurechnen.
Wenn du hierzu Fragen hast oder Unterstützung brauchst, melde dich sehr gerne bei mir.